Technische Daten und Artikeldetails:
Zurrgurt mit Ratsche 1500 kg (1500 daN) 1-teilig
Gurtbandbreite: 25 mm
Länge: 5 Meter
Material: Polyester
Farbe: rot
Ratschentyp: Druckratsche
Ausführung: 1-teilig mit Ratsche
Norm: gefertigt nach DIN EN 12 195-2
Einsatzbereich:
Für das Verzurren und Sichern von Lasten auf Fahrzeugen. Zurrgurte dienen zur Ladungssicherung im Straßen-, Flug-, Schienenverkehr etc...
Informationen für eine sichere Handhabung von Spanngurten, Zurrgurten:
- kontrollieren Sie Ihre Gurte vor Verwendung auf sichtbare Mänge.
- nur Spanngurte verwenden die einsatzfähig sind
- Gurte nicht zum Heben oder Ziehen verwenden
- mindestens zwei Ratschengurte beim Niederzurren verwenden
- zulässige Lc beim Direktzurren unbedingt beachten
- Zurrgurte sollten gleichmäßig über die Ladung verteilt werden
- keine Knoten in die Gurte machen und nicht verdrehen
- die Spanngurte nicht über scharfe Kanten ziehen, ggf. Kantenschutz einsetzen
- die Ratschengurte nicht als Anschlagmittel benutzen
- das Kennzeichnungsetikett muss deutlich lesbar vorhanden sein
- Die Gurte nicht werfen
- auf keinen Fall Reparaturen am Zurrgurt vornehmen
Normgrundlagen
Die Angaben auf den Etiketten für Zurrgurte sind durch die Norm EN 12195-2 in Europa festgeschrieben. Oftmals zieren noch heute falsche oder früher gebräuchliche Angaben solche Labels - grundsätzlich weisen jedoch alle staatlichen Stellen (GS-prüfstellen, Normausschüsse u.ä.) zunehmend auf die strikte Einhaltung der bestehenden Norm hin.
Etikettenangaben
Nachfolgende Angaben muß ein Zurrgurtetikett enthalten: Zurrkraft (LC), Handkraft (SHF 50 daN) und die daraus resultierende Spannkraft (STF) (nur auf Festenden)
Warnhinweis: "Darf nicht zum Heben verwendet werden", Werkstoff des Gurtbandes (PES), Herstellername, Längen, Rückverfolgbarkeitscode mit Seriennummer, Normangabe, Herstellerjahr, Dehnung des Gurtbandes
LC Angabe
Früher wurden auf allen Etiketten zwei LC Angaben gedruckt. Zum einen die LC im gestreckten Zug und zum anderen die LC in der Umreifung. Die europäische Norm schreibt nunmehr eindeutig die Verwendung nur einer zutreffenden LC Angabe vor, d.h. bei zweiteiligen Zurrgurten die LC für den gestreckten Zug und bei einteiligen Zurrgurten (ohne Haken) die LC für die Umreifung.
Zugegebenermaßen ist diese Vorschrift aus unserer Sicht nicht ganz nachvollziehbar, da man auch zweiteilige Zurrgurte zur kompletten Umreifung nutzen kann. Leider müssen wir uns aber derzeit an die geltenden Vorschriften halten. Für den praktischen Anwender spielt dieser Wert meist sowieso keine Rolle, da die LC Angabe nur im sogenannten SCHRÄG/DIAGONALZURRVERFAHREN Anwendung findet. Hierbei halten immer 4 Zurrmittel z.B. einen Minibagger auf dem Tieflader. Meistens werden jedoch Zurrgurte im sogenannten NIEDERZURRVERFAHREN angewendet. Hier wird die Ladung formschlüssig auf die Ladefläche gezurrt. Bestimmend für die Anzahl der notwendigen Zurrgurte ist hier u.a. die Angabe auf dem Etikett zur
STF Spannkraft
der Ratsche in daN. Diese wird durch eine vordefinierte auf die Ratsche aufzubringende Kraft von 50 daN (SHF 50 daN) ermittelt. Die Angabe ist letztlich ausschlaggebend wenn Zurrgurte im Niederzurrverfahren eingesetzt werden. Diese Angabe soll nur auf der Seite des Spannmittels angebracht werden, d.h. auf den Etiketten der Losenden sind die SHF/STF Angaben NICHT vorhanden.
Was noch wichtig ist...
Man kann daN ca mit 1:1 in kg umrechnen - natürlich lediglich um ein besseres Verständnis für diese Größe zu haben. Weiterführende Informationen zur Anwendung von Zurrgurten finden Sie in unseren Bedienungsanleitungen oder allen einschlägigen gesetzlichen Veröffentlichungen.